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ertert

Ertüchtigung Strecke 6386 in Westewitz

Einbau Tiefenentwässerung und Ertüchtigung Unterbau

 
  • Auftraggeber DB InfraGO AG
  • Ort Westewitz, Sachsen
  • Zeitraum Februar - Juli 2025

Projektbeschreibung

Die DB InfraGO AG beauftragte GEPRO mit der Planung einer nachhaltigen Ertüchtigungslösung für einen 400 m langen Abschnitt der Strecke 6386 in Westewitz. Aufgrund einer unruhige Gleislage und wiederkehrender Gleislagefehler musste die Streckengeschwindigkeit bereits deutlich reduziert werden - verbunden mit einem hohen Instandhaltungsaufwand.

 

Auf Basis der vorhandenen Baugrunddaten, aktueller Gleislagemessungen und eigener Ortstermine analysierte GEPRO die Schadensursache und entwickelte eine passende technische Lösung. Maßgebende Ursache der Probleme war eine unzureichende Entwässerung des Streckenabschnittes. Die von uns geplante Ertüchtigungslösung umfasste daher:

 

  • Die Verbesserung der hydraulischen Verhältnisse durch den Einbau einer Tiefenentwässerung,
  • Den Ersatzneubau des vorhandenen Durchlasses,
  • Den Einbau einer qualifizierten Bodenverbesserung zur Stabilisierung des Gleisunterbaus.

 

Dank einer guten Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten konnte GEPRO alle erforderlichen Analysen und Planungen trotz eines engen Zeitfensters fristgerecht erstellen und einreichen. Dadurch war die kurzfristige Umsetzung der Maßnahme im Zeitraum vom 04.05.2025 bis 01.07.2025 möglich.

 

Zusätzlich übernahm GEPRO die umfassende Betreuung des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens sowie die Erstellung der Bestandsunterlagen nach Abschluss der Bauausführung.

Leistungen

  • Auswertung des vorhandenen Zustandes und Analysierung der Schadensursache

  • Planung einer Ertüchtigung des Unterbaus, Leistungsphasen 3 und 5

  • Planung und Bemessung der Streckenentwässerung, Leistungsphasen 3 und 5

  • Planung und hydraulische sowie statische Bemessung des neuen Durchlasses DN 800, Leistungsphasen 3 und 5

  • Betreuung des Antrags auf wasserrechtliche Genehmigung

  • Erstellung von Bestandsunterlagen

12/2025

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